Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1.0 Geltungsbereich & Vertragsabschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von uns angebotenen Mietsachen durch Der Mietmacher mit Sitz in Bahnweg 5, 85567 Grafing bei München, Deutschland. Sie werden durch die Annahme des Angebots seitens des Mieters wirksam, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Leistung.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von Der Mietmacher ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurde. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots und die Bestätigung des Termins durch Der Mietmacher zustande. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder mündlich zb. per Telefon erfolgen. Die genauen Leistungen ergeben sich aus dem Angebot.
2.0 Mietdauer
Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe des Mietgegenstands am vereinbarten Ort und endet mit der Rückgabe durch den Mieter oder der Abholung der Vermieter. Sollte die Abholung des Mietgegenstands durch Der Mietmacher aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht möglich sein, haftet der Mieter für den entstandenen Schaden, einschließlich entgangenen Gewinns.
3.0 Mietgegenstand
Der Mietvertrag umfasst die Vermietung des Gegenstands inklusive des notwendigen Zubehörs und der angegebenen Zusatzleistungen. Der Mieter ist dafür verantwortlich, sämtliche erforderlichen Anschlüsse bereitzustellen.
4.0 Inbetriebnahme und Installation
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Inbetriebnahme des Mietobjekts durch den Mieter. Der Gegenstand wird von Vermieter geliefert inkl. Auf & Abbau, inklusive einer Einweisung. Bei Abholung des Mietgegenstands stellt der Mietmacher eine ausführliche Anleitung zur Verfügung.
5.0 Vergütung und Zahlung
Der Mietpreis wird als Pauschale gemäß dem vereinbarten Angebot berechnet. Rechnungen für gewerbliche Kunden sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu begleichen. Private Kunden müssen, sofern nichts anderes vereinbart wurde, entweder vor der Veranstaltung per Überweisung oder bei Abholung/Lieferung in bar zahlen. Eine Kaution ist immer, sofern nicht anders vereinbart, in der angegebenen Höhe in Bar bei Lieferung/Abholung zu leisten. Bei Rückgabe/Abholung wird die Kaution in voller Höhe zurückgezahlt, wenn der Mietgegenstand unbeschädigt ist.
6.0 Betrieb des Mietgegenstands
Der Mieter ist verpflichtet, für eine ordnungsgemäße Stromversorgung und die sorgfältige Behandlung des Mietgegenstands zu sorgen. Der Mietgegenstand darf nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden, und der Mieter hat den Mietgegenstand vor Schäden, Flüssigkeiten und Umfallen zu schützen. Etwaige technische Probleme oder Schäden sind umgehend an Der Mietmacher zu melden.
7.0 Leistungsstörungen & Probleme
Sollten während der Mietzeit Leistungsstörungen oder Probleme auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich zu melden. Der Mietmacher wird versuchen, den Mangel zu beheben oder Ersatzgeräte bereitzustellen. Der Mieter haftet nicht für kleinere Störungen, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
8.0 Pflichten des Mieters
Der Mieter darf den Mietgegenstand nicht untervermieten und sie nur am vereinbarten Ort verwenden. Der Betrieb im Freien ist je nach Mietgegenstand nur nach Genehmigung von der Mietmacher gestattet. Der Mietgegenstand bleibt Eigentum von der Mietmacher.
9.0 Haftung und Verantwortlichkeiten
Der Vermieter übernimmt für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur dann die Haftung für Schäden, die im Rahmen der Vertragserfüllung entstehen, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Ausgenommen von dieser Regelung sind Schäden, die durch die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit entstehen sowie wesentliche Vertragspflichten, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen verletzt wurden. Der Mieter trägt die uneingeschränkte Verantwortung für den Mietgegenstand ab dem Zeitpunkt der Übergabe bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe. Der Mieter haftet für alle Verluste und/oder Schäden, die während der Mietdauer durch ihn selbst oder durch Teilnehmer seiner Veranstaltung verursacht werden. Sollte der Mietgegenstand gestohlen werden oder verloren gehen, ist der Mieter verpflichtet, für die Wiederbeschaffung zu sorgen, basierend auf dem aktuellen Zeitwert des Mietgegenstands. Für Schäden, die auf normalen Verschleiß oder innere Defekte zurückzuführen sind und keine äußeren Einflüsse zeigen, haftet der Mieter nicht. Jegliche Haftung für Schäden, Mängel oder Verluste, die durch Subunternehmer oder Lieferanten entstehen, die ihre Leistungen auf eigene Verantwortung und Rechnung erbringen, wird vom Vermieter ausgeschlossen.
10.0 Widerrufsrecht
Sofern der Mieter Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, hat er das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich, per E-Mail oder Brief an der Mietmacher gerichtet werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Nach einem fristgerechten Widerruf erstattet der Mietmacher sämtliche bereits geleisteten Zahlungen innerhalb von 21 Tagen zurück.
11.0 Stornierungsbedingungen
Sofern eine Vorauszahlung vereinbart wurde, gilt folgendes:
Auch nach Ablauf der Widerrufsfrist kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall fallen aber folgende Stornokosten an:
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Ab 21 Tage vor dem Buchungstermin: 20 % des Auftragspreises.
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Ab 14 Tage vor dem Buchungstermin: 30 % des Auftragspreises.
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Ab 7 Tage vor dem Buchungstermin: 40 % des Auftragspreises.
Der Mietmacher behält sich das Recht vor, den Vertrag ebenfalls ohne Begründung zu kündigen, und erstattet in diesem Fall sämtliche bereits gezahlten Beträge. Weitergehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
12.0 Datenschutz
Der Mietmacher verpflichtet sich, alle vom Mieter übermittelten personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Datenschutzvorschriften zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht zur Erfüllung des Vertrags erforderlich ist.
13.0 Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Gerichtsstand ist der Sitz von der Mietmacher.